Finanzamt
Leipzig II mit dem Amtsvorsteher
Curt-Hildebrand
von Einsiedel (ein Wessi)
betreibt
oder duldet organisierte Insolvenzherbeiführung
durch
vorangestellten Betrug über Datenveränderung
§ 303a StGB
(Freiheitsstrafe
bis 2 Jahre - ab 1 Jahr ein Verbrechen )
Ausgelöst durch einen kleinen Betrug über 78 € durch die Sachbearbeiterin Einkommensteuer Frau Carola Laßnack über eine kleine Korrektur im Computer (Datenfälschung) , mit anschließender rechtswidriger Aberkennung der Unternehmereigenschaft mit Wegfall der Vorsteuerabzugsberechtigung und willkürliche Löschung des Verlustvortrages, das hat seine Bestätigung durch die Sachgebietsleiterin Frau Dr. Angelika Strobel in verlogener Art und Weise gefunden.Der angebliche Stellvertreter des Amtsvorstehers Herr Bernhard Knapp (auch ein Wessi) bestätigte die kriminellen Lügen der Sachgebietsleiterin Dr. Angelika Strobel, dann versucht ein Herr Ulrich Pietsch mir einen Fehler im Ausfüllen der Einkomensteuererklärung verlogen unterzujubeln (wenn er das weiß warum berichtigt er es dann nicht ?), obwohl jeder hier im Internet die veröffentlichten Erklärungen und die Richtigkeit erkennen kann,
der Amtsvorsteher Curt-Hildebrand von Einsiedel beantwortete kein einziges Schreiben, kein ausgepuffter Verbrecher macht sich die Finger schmutzig, der Amtsvorsteher Curt-Hildebrand von Einsiedel schob die Beantwortung der mit Lügen am besten umgehen könnenden Dr. Angelika Strobel zu , die dazu auch noch so unqualifiziert daher schreibt, daß das Finanzamt aufgrund des Sachverhaltes nicht beurteilen kann, ob es sich um freiberufliche Tätigkeit oder Arbeitnehmertätigkeit handelt, so blöd kann doch nach einer steuerlichen Veranlagung keiner allein sein, wahrscheinlich hat der Hehler Curt-Hildebrand von Einsiedel ihr das vorgegeben , so blöd zu schreiben, obwohl ich vom Finanzamt als Freiberufler seit zwei Jahren veranlagt wurde, also schrieb ich wieder an den Amtsvorsteher Curt-Hildebrand von Einsiedel , der nach heutiger Sachlage als der kriminelle Organisator der Herbeiführung einer Insolvenz und der gesamten Datenfälschung anzusehen ist, der gibt es wieder der Angelika Strobel, wahrscheinlich, weil er sich an der Drecksarbeit nicht beschmutzen will, obwohl er schon seit dem ich ihn anschrieb mitten im Dreck steckt.
Wahrscheinlich wird er von der Großindustrie dafür bezahlt, denn eine andere Motivation kann nicht erkannt werden, die Angelika Strobel schreibt auch nun nur noch immer dümmer und zitiert in Fragmenten das Umsatzsteuergesetz wovon sie entweder überhaupt nichts versteht oder eben an der Firmenzerschlagung finanziellen Vorteil hat, sie zitiert das bekannte Einkommensteuergesetz, blöder kann man wirklich nicht antworten, also schrieb ich wieder an den Amtsvorsteher Curt-Hildebrand von Einsiedel und von da ab verweigert der Wessi den Schriftverkehr.
Weil ich das Finanzamt wegen Betrug angezeigt hatte, erstattete der Stellvertreter BernhardKnapp Strafanzeige gegen mich wegen Erpressung, so dumm kann nur ein krimineller Wessi sein, wie kann man die Einforderung eines Rechtszustandes als Erpressung zur Strafanzeige bringen, das können nur Kriminelle, weil sie keinen Menschenverstand für Rechtsmäßigkeit haben, der Bernhard Knapp ist es gewohnt gegen Recht und Gesetz zu verstoßen, deshalb ist es für ihn eine Erpressung und Beleidigung. Nun ist er auch noch so dumm, daß er die Beleidigung nicht von den Betroffenen erstatten läßt und sich selbst als Beleidigter sich ausnimmt.
Die Schreiben des Regierungsamtmann Torsten Böhme, an und von Ministerialrat Gierl, die an den Minister der FinanzenDr. Horst Metz, den Justizminister Dr. de Maiziere schafften keine Rechtszustand, wahrscheinlich sind sie alle mafios in diesen Filz des Großkapitals korrupt verfilzt oder eben zu dumm, wer weiß. Jedenfalls von keiner der Dienstellen ging eine Rechtskenntnis oder Wille eine Rechtslage zu schaffen aus.
Auf meine - 1. Strafanzeige 37610 v. 17.6.02 gegen Unbekannt wegen Betrug, Computerbetrug und organisierte Datenfälschung wurde vom Staatsanwalt Bittermann die Frau Laßnack und Herr Knapp ermittelt aber von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren am 10.1.03 abgesehen. Der Generalstaatsanwalt hat durch Staatsanwalt Haase nicht abgeholfen.
Auf die 2. Anzeige auch 58318 v. 9.9.02 gegen Unbekannt mit Erwähnung Haunhorst, Patt und Pfeiffer wurde zusammengefasst mit der 3.Strafanzeige gegen die Richterin Haunhorst 58318 v. 26.9.02 wegen Unterlassung gebotener Diensthandlung, Betrugshehlerei und Rechtsbeugung durch Staatsanwalt Tröger am 4.11. keine Folge geleistet und auch der Generalstaatsanwalt hat durch Staatsanwältin Herberg keine Abhilfe geleistet.
Auf die 4. Strafanzeige gegen Knapp 64499 v. 8.10.02 wegen falscher Anschuldigung, Betrugshehlerei, Rechsbeugung und Neo-Nazismus im Amt - kein Bescheid
Die 5. Anzeige 67387 v. 5.11.02 gegen Richter Forgach, Patt und Ehrhardt wegen Rechtsbeugung, Unterminierung der rechtsordnung u. Firmenzerschlagung wurde durch Staatsanwalt Tröger am 26.11. keine Folge geleistet und der Generalstaatsanwalt leistet durch Staatsanwalt Haase am 16.1.03 auch keine Abhilfe
Die 6. Anzeige gegen Unbekannt 7236/03 wegen flascher Anschuldigung und Urkundenfälschung hat die Staatsanwältin Menke am. 7.4.03 das Verfahren eingestellt, weil ein Strafverfahren gegen mich läuft - eine völlig neue Variante die Verbrecher zu schützen !
Die 7. Anzeige 12520/03 v. 10.2.03 gegen Richter Patt wegen Amtsanmaßung, Insolvenzherbeiführung, Hochverrat, Vorteilsgewährung, Unterlassung gebotener Diensthandlung, Rechtsbeugung Abgabenüberhebung wurde durch Staatsanwalt Tröger am 25.2. keine Folge geleistet
Dann erklärt mir der Herr Arnd Siegert vom Finanzamt, daß ich die Umsatzsteuer -Voranmeldung abzugeben habe, obwohl das Finanzamt gar nicht weiß ob ich Freiberufler bin oder Arbeitnehmer und dazu auch noch die Unternehmereigenschaft aberkannt hat, dadurch entfällt jedwede Pflicht eine Erklärung abzugeben, er beantworte mein Schreiben nicht mehr.
Der Amtsvorsteher Curt-Hildebrand von Einsiedel verweigert bis heute über die Einsprüche zu entscheiden, weil er daran glaubt, daß das Finanzgericht ihn aus der Pflicht nimmt.
Lügen haben kurze Beine und das wissen die kriminellen des Finanzamtes und deshalb brauchten sie die Staatsanwaltschaft und deswegen sind alle meine Strafanzeigen gegen das Finanzamt von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert worden.
Alle vorgenannten sind Kriminelle allein schon durch die Unterlassung gebotener Diensthandlung, ist das Strafmaß ein Jahr und mehr sind es Verbrecher.
So kam der Fall zum Sächsischen Finanzgericht mit seinem Präsidenten Dr. Pfeiffer, der Richter Patt verfälscht den Antrag auf eA auf Aussetzung der Vollstreckung. Pietsch des Finanzamtes gibt ein falsches Zeugnis über einen unzutreffenden Betrag an das Finanzgericht ab und erklärt den Antrag für unzulässig, weil es dem Entscheid des FA vorgreifen würde - bis heute , über 1 1/2 Jahre, die Richterin Haunhorst verlangt Verträge um von der Computerfälschung abzulenken, die Richter Dr. Forgach, Patt und Ehrhardt weisen den Antrag auf eA ab und begründen ihn mit völlig unzutreffenden Rechtsprechungen, verfertigten ein falsche Zeugnis, beugten das Recht, das ist ein Verbrechen, und besitzen die Unverfrorenheit die richtige EuGH Entscheidung dazu auch noch aufzuführen, beweisen damit, daß sie alle die wirkliche Rechtslage genau kennen, also ein Verbrechen mit ausdrücklichem Vorsatz.
Der Beschwerde halfen die rechtsbeugenden Richter Dr. Forgach, Patt und Ehrhardt .nicht ab und überstellten den Antrag dem Bundesfinanzhof zur Entscheidung und dort erklärten die Richter Dr. Wagner, Dr. Klenk und Dr. Martin das Rechtsmittel für unzulässig und machten damit die Richter des sächsischen Finanzgerichte zu Deppen, denn die müssen ja wissen ob sie die Entscheidung vom Bundesfinanzhof fordern können oder nicht, denn der Bundesfinanzhof ist ja das zuständige Rechtsmittelgericht.
Ein unbeschreibliche Seilschaft der Rechtsbeugung und
Firmenzerschlagung baut sich also bis zum höchsten Gericht auf.
Natürlich habe ich die Richter Dr. Forgach, Patt und Ehrhardt wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung und Unfähigkeit abgelehnt .Die abgelehnten Richter Dr. Forgach, Patt und Ehrhardt lehnten gemeinsam den Ablehnungsantrag ab. Auf die sofortige Beschwerde überstellten die abgelehnten Richter den Antrag an das Rechtsmittelgericht den Bundesrechnungshof und dort der lehnten die Richter Dr. Ebling, Dr. Ahmann und Hutter die sofortige Beschwerde als unzulässig ab.
Darauf erstattete ich die 8. Strafanzeige 11110 v. 15.7.03 gegen die Richter Dr. Ebling, Dr. Ahmann und Hutter des Bundesfinanzhof bei der StA München , und dort hat die Staatsanwältin Kronberger von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, auf die Beschwerde darüber bestreitet die Staatsanwaltschaft München durch Staatsanwalt Dr. Kraus-Vonjahr, daß der Bescheid v. 17.6. von Sta Kronberger ist und behauptet er sei von von StA Steinkraus-Koch, obwohl das Schreiben von Kronberger ist und ich Konterte, daß ich mich von denen nicht ins Irrenhaus bringen lasse (wahrscheinlich werden alle Bescheide getürkt und über Computer irgendwelche Namen eingesetzt und die Kronberger wollte eben in dem Fall nicht diejenige sein, vielleicht hat auch der Bundesfinanzhof slbst die Abschmetterung geschrieben, weiß keiner, der vorliegende Computer ausdruck kann von jedem angefertigt sein) , der Generalstaatsanwalt gibt der Beschwerde durch Oberstaatsanwalt Freutsmiedl keine Folge.
Zwischenzeitlich war die reguläre Klage beim Finanzgericht eingereicht und der abgelehnte Richter Patt überträgt den Fall einem Einzelrichter, dem abgelehnten Richter Dr. Forgach, Pietsch des Finanzamtes hält die Klage für unzulässig - die Entscheidung zu den Einsprüchen wird gleichzeitig verweigert.
Die 2. Klage übernimmt der abgelehnte Richter Patt, Pietsch des Finanzamtes erklärt wieder die Klage für unzulässig - ein Bescheid über den Einspruch wird weiter verweigert. Die Richter Dr. Forgach, Patt und Ehrhardt beschließen, daß ich mir einen Bevollmächtigten bestellen soll, um zu erreichen, so heißt es in der Begründung, daß ich keine Anträge stellen kann und auch keine Schriftsätze bekomme, also entmündigt werde, obwohl ich erstens keinen bezahlen kann und zweitens in Leipzig sich kein Anwalt oder Steuerberater bereit erklärt hat mich in einem Verfahren gegen das Finanzamt zu vertreten, weil damit sie ihre eigene Existenz aufs Spiel setzen würden .
Wir haben also eine Willkür-Justiz wie in der Zeit der Judenverfolgung durch die Nazis und das wissen alle Anwälte.
In der Rechtsmittelbelehrung wird der Bundesfinanzhof angegeben. Die Beschwerde stellte dann das Finanzgericht mit PKH-Antrag, wegen der Anwaltspflicht an den Bundesfinanzhof über, dort erklärten die Richter Dr. Wagner, Dr. Birkenfeld und Dr. Lange das Rechtsmittel als unzulässig, also wurden die Richter des Finanzgerichtes wieder zu amtlichen Deppen erklärt. Daraus entstand auf der Internetseite die Frage , ob man es hier mit den dümmsten Richtern der Welt zu tun hat.
Die 9. Anzeige 42765 v. 24.5.03 gegen Knapp wegen Amtsanmaßung, falscher Anschuldigung, Hehlerei und Bandenführung zur Herbeiführung von Insolvenzen - kein Bescheid
Gegen mich lief das Strafverfahren in dem die Staatsanwältin Menke die Anklageschrift auf versuchte Erpressung mit Fragmenten aus einer nicht genau bezeichneten Internetseite begründet - eine stümperhafte Anklage, für die die Richterin Seitz auch noch unter versuchter Erpressung das Hauptverfahren eröffnet und dort plötzlich auf den Einfall kam den Tatvorwurf auf Beleidigung zu ändern und weil das unzulässig ist lügte sie und bestritt die Änderung des Tatvorwurfes, während auf ihrem Aktendeckel Erpressung steht. Somit lehnte ich die Richterin Seitz zum 2. Mal ab, aber sie lehnte wieder ihre Ablehnung ab. Der Staatsanwalt beantragte einen Pflichtverteidiger wegen meines Gehörschadens.
Ohne Strafanzeige, ich richtete ein Schreiben an die Staatsanwältin Menke am 13.4. wurde es als Strafvereitelung im Amt ausgelegt unter 33116 wurde durch Staatsanwalt Tröger am 23.5. keine Folge geleistet , aber die
10. Anzeige nun wirklich gegen Staatsanwältin Menke wegen falscher Anschuldigung, Urkundenfälschung, Verfolgung Unschuldiger und Amtsmissbrauch zusammengefaßt mit 33116 - kein Bescheid
In der 2. Hauptverhandlung fällte die Richterin Seitz den Beschluß mich der Psychiatrie zu überstellen und bei mangelnder Freiwilligkeit wurde die zwangsweise Zuführung angedroht, ein bekanntes Mittel aus der Naziszeit .
Das führte zum Antrag an den Europäischen Gerichtshoif für Menschenrechte und die
11. Anzeige 48633 v. 28.5.03 gegen die Richterin Seitz wegen Verdacht der Erpressung, falscher Anschuldigung, Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung wurde vom Staatsanwalt Schneider am 25.6.03 abgeschmettert.
Mit der Wucht und Menge an Verbrechern im Amt kommt
Deutschland nie mehr zur Erholung oder zum Aufschwung.
Jetzt liegt der Fall der Psychiatrierung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg und der Fall der Firmenzerschlagung wurde beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ohne Begründung nicht angenommen - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.Das ganze belastet natürlich und geht auf die Gesundheit, wenn die Behörden schlau wären, würden sie mich schonen, denn diese Seiten sind auf 7 verschiedenén ausländischen Betreibern gespeichert und mit meinem vorzeitigen Ableben würden sie ewig bestehen bleiben.